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   VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/2006   

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https://dejure.org/2006,23144
VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/2006 (https://dejure.org/2006,23144)
VK Köln, Entscheidung vom 30.08.2006 - VK VOB 27/2006 (https://dejure.org/2006,23144)
VK Köln, Entscheidung vom 30. August 2006 - VK VOB 27/2006 (https://dejure.org/2006,23144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss? (fehlendes Blatt 1 des Formulars EVM (B) Ang EG 213 EG)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung!

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    VK Köln zu den Anforderungen der Angebotswertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung! (IBR 2006, 638)

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 638
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/06
    Aus dem Umstand, dass Blatt 1 des Angebotsvordrucks fehlt, lässt sich im konkreten Fall aber nicht die rechtliche Konsequenz ziehen, dass das Angebot als solches wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen zwingend als "unvollständig" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 18.02.2003 - Az.: X ZB 43/02 - und vom 24.05.2005 - Az.: X ZR 243/02) gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch nach Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 24.05.2005 (X ZR 243/02) ein Angebot, dass die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, nur "regelmäßig" von der Wertung auszuschließen ist, was darauf hindeutet, dass in einem besonderen Ausnahmefall wie z.B. dem hier vorliegenden ein Ausschluss u.U. nicht zwingend erfolgen muss.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/06
    Aus dem Umstand, dass Blatt 1 des Angebotsvordrucks fehlt, lässt sich im konkreten Fall aber nicht die rechtliche Konsequenz ziehen, dass das Angebot als solches wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen zwingend als "unvollständig" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 18.02.2003 - Az.: X ZB 43/02 - und vom 24.05.2005 - Az.: X ZR 243/02) gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die

    Angesichts des klaren Wortlauts der Bestimmungen der §§ 25 Nr. 5 Satz 2, 21 Nr. 4 VOB/A wird in der Entscheidungspraxis der Vergabekammern und in der Literatur überwiegend angenommen, dass unbedingte Preisnachlässe nicht gewertet werden dürfen, wenn sie nicht in korrekter, den Ausschreibungsunterlagen entsprechender Form an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind; eine teleologische Reduktion des eindeutig zwingenden Wertungsausschlusses ist nach dieser Auffassung nicht möglich (VK Sachsen IBR 2002, 685 = NZBau 2003, 64 - Leitsatz; VK Thüringen IBR 2006, 637; VK Sachsen, Beschl. v. 1.10.2002 - 1/SVK/084-02 - [...]; jurisPK-VergR/Dippel, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 50; jurisPK-VergR/Summa, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 298 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 32, § 25 VOB/A, Rdn. 92; Kapellmann/Messerschmidt/Dähne, VOB, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 42, § 25 VOB/A, Rdn. 106; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 5826; vgl. auch Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 23, § 25 VOB/A Rdn. 72; a.A. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.4.2004 - VK-SH 05/04 - [...]; VK Köln IBR 2006, 638 für fehlende Seite 1 des Angebotsvordruckes mit zustimmender Anm. Stemmer; C.-J. Korbion, Anm. zu OLG Schleswig VergabeR 2002, 188 ff.).

    Dazu gehört nicht nur, dass das Angebot bei Meidung des nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A in der Regel zwingenden Ausschlusses von der Wertung die erforderlichen Erklärungen enthält (Sen. Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73, 74; Sen. Urt. v. 10.6.2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782, 783; BGHZ 159, 186, 193 ; hierzu Stemmer, Anm. zu VK Köln IBR 2006, 638), sondern auch, dass die geforderten Erklärungen an denjenigen Stellen der Angebote abgegeben werden, an denen sie den Ausschreibungsunterlagen zufolge abzugeben sind.

  • OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06

    Ausschluß des Angebots eines Bieters beim Fehlen der vom öffentlichen

    Allenfalls bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Wettbewerbs- und Verfahrensrelevanz sind, könnte im Anschluss daran das Absehen vom Ausschluss noch in Erwägung gezogen werden (BayObLG 27.7.04-Verg 14/04;VK Köln 30.8.06-VK VOB 27/06).
  • VK Sachsen, 07.08.2007 - 1/SVK/051-07

    Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!

    Daher bliebe es folgenlos, wenn der Bieter statt des Angebotsformblattes das Formblatt " Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" beifügt, im übrigen jedoch alle geforderten Anlagen und Unterlagen mit dem Angebot vorgelegt werden (VK Köln, Beschluss vom 30.08.2006 - VK VOB 27/06).
  • VK Südbayern, 15.12.2006 - Z3-3-3194-1-34-11/06

    Europaweite Ausschreibung der Vergabestelle im offenen Verfahren nach VOB/A;

    Allenfalls bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Wettbewerbs- und Verfahrensrelevanz sind, könnte im Anschluss daran das Absehen vom Ausschluss noch in Erwägung gezogen werden (BayObLG 27.7.04-Verg 14/04;VK Köln 30.8.06-VK VOB 27/06).
  • VK Nordbayern, 21.06.2007 - 21.VK-3194-23/07

    Fehlen einer geforderten Erklärung: Ausschluss!

    Allenfalls bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Wettbewerbs- und Verfahrensrelevanz sind, könnte im Anschluss daran das Absehen vom Ausschluss noch in Erwägung gezogen werden (BayObLG 27.7.04-Verg 14/04; VK Köln 30.8.06-VK VOB 27/06).
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